Wie für ausgeschlossene Vermögenswerte Rechnung tragen

Wenn Ihr Unternehmen über Immobilien verfügt, bei denen eine Zwangsvollstreckung vorliegt, müssen nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (häufig als GAAP bezeichnet) diese Vermögenswerte in Ihren Buchungsunterlagen gesondert ausgewiesen werden. Immobilien sind ausgeschlossen, wenn der Schuldner des Vermögenswerts die Zahlungsbedingungen der Schuld nicht erfüllt. Der Darlehensgeber übernimmt das Eigentum an der als Sicherheit dienenden Immobilie und holt durch den Verkauf der Immobilie den ausstehenden Restbetrag der Schulden zurück. Ein Darlehen muss für einen bestimmten Zeitraum in Verzug sein, bevor der Zwangsvollstreckungsprozess beginnt und der Schuldner die Zwangsvollstreckung abrechnet.

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Bestätigen Sie mit dem Kreditgeber, dass das Asset abgeschottet ist. In Kalifornien muss ein Schuldner beispielsweise mindestens 60 Tage vor dem Zwangsversteigerungsverfahren in Verzug sein. Es ist möglich, die Zeit bis zum Beginn der Zwangsvollstreckung durch Verhandlungen zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber zu verschieben.

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Erfassen Sie einen Journaleintrag für die Übertragung des abgeschotteten Vermögenswerts an den Kreditgeber. Der Journaleintrag sollte eine Belastung für die kumulierte Abschreibung für den Kontostand des Kontos und eine Belastung des Schuldenkontos des aus dem Ausgeschlossenen Vermögenswert resultierenden Betrags verbuchen. Eine Gutschrift wird auch auf das Konto des Foreclosed Asset für dessen Kosten gebucht. Verbuchen Sie eine Belastung für den Verlust des aus der Veräußerung resultierenden Vermögenswertes oder eine Gutschrift aus dem Gewinn aus dem aus der Ausgliederung resultierenden Vermögenswert für jede Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts oder den Kosten des Vermögenswerts, die von der kumulierten Abschreibung abgezogen werden, und dem beizulegenden Zeitwert. Ist der Buchwert des Vermögenswerts höher, führt dies zu einem Verlust. Ist der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts höher, führt dies zu einem Gewinn.

3.

Geben Sie die Transaktion in den Abschluss des Unternehmens oder in den Anmerkungen zum Abschluss bekannt. Der Gewinn oder Verlust aus der Übertragung des Vermögenswerts sollte als sonstiger Ertrag oder Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Wenn die Übertragung des Vermögenswerts sowohl als seltenes als auch als ungewöhnliches Geschäftsereignis betrachtet wird, müssen Sie den Gewinn oder Verlust in einem gesonderten Abschnitt der Gewinn- und Verlustrechnung für außerordentliche Posten angeben. Die Anmerkungen zum Jahresabschluss können spezifische Details zur Übertragung des Vermögenswerts enthalten, beispielsweise die Merkmale der Schuldenregelung.

Spitze

  • Wenn Sie Unterstützung bei der Erfassung der abgeschotteten Vermögenswerte Ihres Unternehmens benötigen, wenden Sie sich an einen Buchhalter.

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