Werden Sie eine gemeinnützige Organisation mit steuerfreiem Status

Die Einbeziehung als gemeinnützig und die Erlangung des Steuerbefreiungsstatus ist ein einfacher Vorgang, wenn Sie den schrittweisen Anweisungen auf den Websites Ihres Staatssekretärs und der Internal Revenue Service folgen. Sie wissen, bevor Sie mit dem Prozess beginnen, ob sich Ihre Organisation wahrscheinlich qualifiziert und wenn ja, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um Ihre IRS-Anerkennung zu erhalten.

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Besuchen Sie die Website Ihres Staatssekretärs und lesen Sie die Regeln und Richtlinien für die Gründung als gemeinnützige Organisation. Besuchen Sie die Website des IRS unter IRS.gov und überprüfen Sie den Prozess, um festzustellen, ob Ihre Organisation wahrscheinlich einen Steuerbefreiungsstatus erhält und wie der Prozess dafür ist. Laden Sie Kopien aller erforderlichen Anweisungen und Formulare herunter, um sie mit den Personen zu teilen, die an diesem Prozess beteiligt sind.

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Treffen Sie sich mit den Menschen, die dabei helfen, die gemeinnützige Organisation zu gründen, um die Regeln und Vorschriften dafür zu besprechen. Überprüfen Sie die staatlichen Regeln für den Erhalt des gemeinnützigen Unternehmensstatus und die Leistungen, und legen Sie fest, ob Sie auf Bundesebene steuerfrei sein müssen. Viele gemeinnützige Organisationen beantragen niemals einen Steuerbefreiungsstatus, da sie alle Steuervorteile erhalten, die sie auf Landesebene benötigen.

3.

Führen Sie auf der IRS-Website einen schrittweisen Antragsüberprüfungsprozess durch, der aus einer Reihe von Ja- oder Nein-Fragen besteht. Überprüfen Sie die verschiedenen 501 (c) -Klassifizierungen, die der IRS für gemeinnützige Organisationen gibt, um festzustellen, mit welchen Sie am besten übereinstimmen. Wenn Sie beispielsweise einen Handelsverband gründen möchten, beantragen Sie den Status 501 (c) (6). Wenn Sie eine Wohltätigkeitsorganisation gründen möchten, die gemeinnützige Mittel sammelt und verteilt, beantragen Sie den Status 501 (c) (3). Stellen Sie fest, ob Ihre Organisation die staatlichen und bundesstaatlichen Richtlinien erfüllt oder ob Sie Ihren Fokus ändern müssen und wollen, um steuerfrei zu bleiben.

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Befolgen Sie die Schritte, um den Status eines gemeinnützigen Unternehmens in Ihrem Bundesstaat zu erlangen, einschließlich der Erstellung einer Satzung, die eine Liste grundlegender Fakten zu Ihrer Organisation sowie eine Liste und Rollen der beteiligten primären Personen enthält. Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Gebühren ein und warten Sie, bis Sie vom Staat erfahren.

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Beantragen Sie eine Bundessteueridentifikationsnummer, wenn Sie in Ihrem Bundesstaat gemeinnützig sind. Dies ist erforderlich, um den Status der Bundessteuer zu beantragen und zu erhalten. Beginnen Sie mit dem Sammeln und Vorbereiten aller Dokumente, die für die Einreichung eines Antrags auf Bundessteuerbefreiung beim IRS erforderlich sind, während Sie auf Ihre EIN-Nummer warten. Dies umfasst Kopien der Steuerbelege aus den Vorjahren, wenn Ihre Organisation seit mindestens drei Jahren tätig ist, oder Budgets und Prognosen, falls dies nicht der Fall ist.

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Schreiben Sie Ihre Satzung, wenn Sie keine haben, und verwenden Sie Beispiele für Beispielsätze von einer glaubwürdigen gemeinnützigen Website. Bei den Statuten handelt es sich um detaillierte Betriebsrichtlinien und -verfahren, die zeigen, wie eine Non-Profit-Organisation geregelt wird. Sie sammeln und zahlen Geld aus, stellen Personal ein und kündigen, wählen Vorstandsmitglieder, ernennen Ausschussmitglieder, ändern die Statuten und führen eine Auflösung der Organisation durch.

7.

Beantragen Sie den Bundessteuerbefreiungsstatus und Ihre gewünschte Einstufung 501 (c), nachdem Sie Ihre Bundeseinweisung erhalten haben. Folgen Sie dem schrittweisen Prozess auf der IRS-Website, bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, einschließlich Ihrer Satzung, EIN, Steuerunterlagen, Antragsformular und Gebühr sowie einer Kopie Ihrer Satzung.

Dinge benötigt

  • Vorherige Steuererklärungen oder Budgetprognosen
  • Staatlicher gemeinnütziger Status
  • US-Steuernummer
  • Anmeldegebühren

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